Palliativmediziner mit eigener Praxis oder SAPV-Team-Leitung sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, um bei Sachschäden an Praxisräumen oder medizinischer Ausrüstung die laufenden Fixkosten abzudecken. Die Versicherung sichert den wirtschaftlichen Fortbestand bei sachschadenbedingtem Betriebsausfall.

Hintergrund

Palliativmedizinische Praxen verfügen über spezialisierte Ausrüstung für Schmerztherapie, Symptomkontrolle und mobile Versorgung. Fällt die Praxis durch Brand oder Wasserschaden aus, müssen Patienten anderweitig versorgt werden, während Miete und Personalkosten weiterlaufen. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sind zudem Fahrzeuge und mobile Ausstattung vorhanden, deren Ausfall die Versorgungskette unterbricht.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Palliativmediziner in Kliniken oder Hospizen tragen kein eigenes Betriebsrisiko. Für rein konsultativ tätige Palliativmediziner ohne eigene Praxisinfrastruktur ist die Versicherung nicht notwendig.

Ärzteversichert ermittelt für palliativmedizinische Einrichtungen die passende Versicherungssumme auf Basis der tatsächlichen Betriebskosten.

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