Palliativmediziner benötigen eine Cyber-Versicherung, da sie besonders sensible Patientendaten verwalten, darunter terminale Diagnosen, Schmerztherapiepläne, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, deren Offenlegung für Patienten und Angehörige außerordentlich belastend wäre.
Hintergrund
In der Palliativversorgung werden Daten häufig mobil auf Tablets und Laptops bei Hausbesuchen erfasst und mit der Praxis-EDV synchronisiert. Mobile Geräte sind besonders diebstahlgefährdet. Bei einem Datenverlust drohen DSGVO-Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Rechtsberatung und Krisenkommunikation. Für palliativmedizinische Praxen sind Deckungssummen von 250.000 bis 500.000 € angemessen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Palliativmediziner in Kliniken oder Hospizen sind über den Arbeitgeber abgesichert. Für Ärzte ohne eigene IT-Verantwortung ist eine separate Cyber-Police nicht erforderlich.
Ärzteversichert prüft für palliativmedizinische Praxen und SAPV-Teams die IT-Sicherheit und empfiehlt passende Cyber-Policen.
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