Palliativmediziner benötigen eine Cyber-Versicherung, da sie besonders sensible Patientendaten verwalten – darunter terminale Diagnosen, Schmerztherapiepläne, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten – deren Offenlegung für Patienten und Angehörige außerordentlich belastend wäre.

Hintergrund

In der Palliativversorgung werden Daten häufig mobil auf Tablets und Laptops bei Hausbesuchen erfasst und mit der Praxis-EDV synchronisiert. Mobile Geräte sind besonders diebstahlgefährdet. Bei einem Datenverlust drohen DSGVO-Bußgelder und Schadensersatzforderungen. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Rechtsberatung und Krisenkommunikation. Für palliativmedizinische Praxen sind Deckungssummen von 250.000 bis 500.000 € angemessen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Palliativmediziner in Kliniken oder Hospizen sind über den Arbeitgeber abgesichert. Für Ärzte ohne eigene IT-Verantwortung ist eine separate Cyber-Police nicht erforderlich.

Ärzteversichert prüft für palliativmedizinische Praxen und SAPV-Teams die IT-Sicherheit und empfiehlt passende Cyber-Policen.

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