Palliativmediziner, die als Geschäftsführer einer Palliativ-GmbH oder als Leiter eines SAPV-Teams in gesellschaftsrechtlicher Organstellung tätig sind, sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da sie für Managementfehler persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.

Hintergrund

SAPV-Teams (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) sind häufig als GmbH oder gGmbH organisiert. Die Geschäftsführer verantworten Personalentscheidungen, Vertragsverhandlungen mit Kostenträgern und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Fehlerhafte Abrechnungen, Vertragsverstöße oder Organisationsmängel können Schadensersatzforderungen auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr- und Ersatzkosten.

Wann gilt das nicht?

Palliativmediziner in reiner Anstellung ohne Leitungs- oder Organfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Auch für Einzelpraxis-Inhaber ohne Kapitalgesellschaftsstruktur ist sie nicht relevant.

Ärzteversichert berät Palliativmediziner in Führungspositionen zur passenden D&O-Deckung unter Berücksichtigung der jeweiligen Organisationsform.

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