Niedergelassene Palliativmediziner benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und die hohe emotionale Belastung der Sterbebegleitung das Risiko für Burnout und längere Ausfallzeiten erhöht.
Hintergrund
Palliativmediziner begleiten Patienten in der letzten Lebensphase und sind dabei einer überdurchschnittlichen psychischen Belastung ausgesetzt. Compassion Fatigue und Burnout sind in diesem Fachgebiet weit verbreitet. Das Krankentagegeld sichert bei längerer Arbeitsunfähigkeit den persönlichen Lebensunterhalt, während die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten übernimmt. Karenzzeiten von 21 bis 42 Tagen sind üblich, der Tagessatz sollte den persönlichen Bedarf realistisch abbilden.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Palliativmediziner in Kliniken oder Hospizen erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. Ein Krankentagegeld kann die Differenz zum Nettoeinkommen schließen, hat aber geringere Priorität als für Selbstständige.
Ärzteversichert berechnet für Palliativmediziner die optimale Kombination aus Karenzzeit und Tagessatz unter Berücksichtigung der berufsspezifischen Risiken.
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