Selbstständige Palliativmediziner mit eigener Praxis oder SAPV-Leitung benötigen eine Praxisausfallversicherung, da ihre Patienten eine kontinuierliche Versorgung erwarten und die Fixkosten für Personal, Fahrzeuge und Praxisräume bei Ausfall weiterlaufen.
Hintergrund
Palliativpatienten befinden sich in einer vulnerablen Lebensphase und benötigen eine verlässliche, persönliche Betreuung. Fällt der behandelnde Palliativmediziner aus, muss eine Vertretung organisiert werden – was in diesem hochspezialisierten Bereich schwierig ist. Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach der Karenzzeit die laufenden Betriebskosten und ermöglicht die Finanzierung einer Vertretungskraft. Karenzzeiten von 14 bis 30 Tagen sind empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Palliativmediziner in Kliniken oder Hospizen tragen kein eigenes Betriebsrisiko. In SAPV-Teams mit mehreren ärztlichen Partnern kann das Ausfallrisiko durch Vertretung gemindert sein.
Ärzteversichert berät selbstständige Palliativmediziner zur optimalen Versicherungssumme und Karenzzeit, abgestimmt auf die Praxisstruktur.
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