Pathologen mit eigenem Labor oder Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da pathologische Einrichtungen auf kostspielige Laborgeräte wie Mikrotome, Einbettungsautomaten und Immunhistochemie-Systeme angewiesen sind und ein Sachschaden den gesamten Betrieb lahmlegen kann.

Hintergrund

Pathologische Labore haben Geräteausstattungen im Wert von 200.000 bis 500.000 € und sind auf klimatisierte Räume mit spezieller Belüftung für Chemikalien (Formalin, Xylol) angewiesen. Ein Brand oder Wasserschaden kann nicht nur die Geräte, sondern auch die Proben und Archive zerstören. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die laufenden Fixkosten für Personal, Miete und Laborverbrauchsmaterialien bis zur Wiederherstellung.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Pathologen in Kliniken oder universitären Instituten tragen kein eigenes Betriebsrisiko. Für rein konsiliarisch tätige Pathologen ohne eigenes Labor ist die Versicherung nicht notwendig.

Ärzteversichert ermittelt für pathologische Labore die passende Versicherungssumme auf Basis des Laborausstattungswerts und der monatlichen Betriebskosten.

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