Pathologen sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, da sie neben Freizeitunfällen auch berufsspezifischen Risiken durch den Umgang mit Mikrotom-Klingen, Formalin und infektiösem Gewebe ausgesetzt sind. Die private Police ergänzt den gesetzlichen Unfallschutz um Freizeitabdeckung und Invaliditätsleistungen.
Hintergrund
Im pathologischen Labor besteht das Risiko von Schnittverletzungen beim Zuschnitt von Gewebeproben, Verätzungen durch Laborchemikalien und Infektionen durch kontaminiertes Material. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle ab. Eine private Unfallversicherung mit Grundsumme ab 100.000 € und Progression von 350 % bietet bei dauerhafter Invalidität – auch durch Freizeitunfälle – eine Kapitalleistung.
Wann gilt das nicht?
Pathologen mit umfassender BU-Versicherung und ausreichenden Rücklagen können die Unfallversicherung als ergänzend einstufen. Sie ersetzt keine BU-Absicherung.
Ärzteversichert prüft für Pathologen, ob die Unfallversicherung angesichts der laborspezifischen Risiken einen Mehrwert bietet.
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