PJ-Studenten sollten vor einem Auslands-Tertial unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da die gesetzliche Krankenversicherung außerhalb der EU nicht oder nur sehr eingeschränkt leistet und ein Krankenhausaufenthalt im Ausland schnell fünfstellige Kosten verursachen kann.

Hintergrund

Viele Medizinstudierende nutzen das Praktische Jahr für ein Tertial an einem Lehrkrankenhaus im Ausland – beliebt sind die USA, die Schweiz, Südafrika oder Südostasien. Außerhalb der EU gibt es keine Kostenübernahme durch die GKV. Auch innerhalb der EU können Eigenanteile und Zuzahlungen anfallen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung deckt ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und den medizinischen Rücktransport ab. Für PJ-Aufenthalte von 4–16 Wochen empfiehlt sich eine Langzeitpolice.

Wann gilt das nicht?

PJ-Studenten, die ihr gesamtes PJ an deutschen Lehrkrankenhäusern absolvieren, benötigen keine Auslandsreise-Krankenversicherung. PKV-Versicherte sollten prüfen, ob ihr Tarif bereits Auslandsschutz einschließt.

Ärzteversichert berät PJ-Studenten zu günstigen Auslandsreise-Policen, die auch längere Auslands-Tertiale lückenlos absichern.

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