PJ-Studenten benötigen eine Privathaftpflichtversicherung, da sie im privaten Lebensbereich für verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden persönlich haften und bereits ein einziger Personenschaden existenzbedrohende Forderungen auslösen kann. Die Privathaftpflicht gehört neben der Berufshaftpflicht zu den wichtigsten Versicherungen.
Hintergrund
Im PJ haben Studierende häufig bereits einen eigenen Haushalt und sind nicht mehr automatisch über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert – insbesondere bei eigenem Wohnsitz oder nach dem 25. Lebensjahr. Die Privathaftpflicht deckt Schäden im Alltag ab, etwa einen Fahrradunfall mit Personenschaden oder Mietsachschäden. Deckungssummen von mindestens 10 Millionen € sind empfehlenswert. Studententarife kosten oft unter 50 € pro Jahr.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten unter 25 Jahren mit Erstwohnsitz bei den Eltern und in Erstausbildung sind häufig über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert. Die Vertragsbedingungen sollten geprüft werden.
Ärzteversichert unterstützt PJ-Studenten bei der Auswahl einer leistungsstarken und günstigen Privathaftpflichtversicherung.
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