Eine Rechtsschutzversicherung ist für PJ-Studenten kein Pflichtschutz, kann aber bei Mietrechtsstreitigkeiten, Konflikten mit dem Lehrkrankenhaus oder Problemen bei der Approbation sinnvoll sein. Die Priorität sollte auf existenziellen Versicherungen wie Haftpflicht und BU liegen.
Hintergrund
Im Praktischen Jahr können Konflikte mit dem Lehrkrankenhaus auftreten – etwa bei fehlender Vergütung, unzulässiger Überstundenbelastung oder Problemen mit der PJ-Anerkennung. Ein Rechtsschutz mit Arbeits- und Verwaltungsrechtsbaustein deckt solche Fälle ab. Auch Mietrechtsschutz ist relevant, da PJ-Studenten häufig für ein Tertial umziehen und befristete Mietverhältnisse eingehen. Studententarife sind ab ca. 80–120 € jährlich erhältlich.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten mit geringem Streitpotenzial und Mitversicherung über die Familienrechtsschutzpolice der Eltern können auf eine eigene Police verzichten. BU und Haftpflicht haben Vorrang.
Ärzteversichert hilft PJ-Studenten bei der Priorisierung der Absicherung und empfiehlt den Rechtsschutz erst nach Abschluss der existenziellen Policen.
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