PJ-Studenten ohne Unterhaltspflichten und ohne nennenswerte Schulden benötigen in der Regel keine Risikolebensversicherung, da im Todesfall niemand finanziell auf ihr Einkommen angewiesen ist. Erst mit Familiengründung oder Kreditaufnahme wird die Absicherung relevant.
Hintergrund
Eine Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene gegen den Einkommensverlust im Todesfall ab. Da PJ-Studenten noch kein reguläres Einkommen erzielen, besteht selten Absicherungsbedarf. Wer jedoch bereits im PJ Eltern wird oder gemeinsam mit dem Partner eine Immobilie finanziert, profitiert vom frühen Abschluss: In jungen Jahren und bei guter Gesundheit sind die Beiträge besonders niedrig und es bestehen keine Vorerkrankungs-Ausschlüsse.
Wann gilt das nicht?
PJ-Studenten mit Kindern, einem verschuldeten Eigenheim oder einem finanziell abhängigen Partner sollten eine Risikolebensversicherung abschließen. Auch bei Bürgschaften der Eltern für Studienkredite kann eine günstige Police sinnvoll sein.
Ärzteversichert berät PJ-Studenten zur richtigen Absicherungsreihenfolge und vermeidet unnötige Versicherungsabschlüsse.
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