Psychiater mit eigener Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da auch therapeutische Praxen mit geringem Gerätebestand durch Sachschäden wie Brand oder Wasserschaden längere Zeit unbenutzbar werden können. Die Versicherung deckt die Fixkosten während der Sanierung.
Hintergrund
Psychiatrische Praxen haben im Vergleich zu apparateintensiven Fachrichtungen zwar geringere Gerätekosten, dennoch fallen Miete, Personalkosten für Praxismanagement und Therapeuten sowie laufende EDV-Kosten an. Ein Wasserschaden kann Behandlungsräume wochenlang unbenutzbar machen. Da psychiatrische Behandlungen stark auf der persönlichen Arzt-Patienten-Beziehung basieren, können Patienten nicht einfach in andere Räumlichkeiten verlegt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung überbrückt diese Phase.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Psychiater in Kliniken tragen kein eigenes Betriebsrisiko. Psychiater mit geringen Fixkosten in kleinen Praxen ohne Personal können das Risiko individuell abwägen.
Ärzteversichert berät Psychiater zur passenden Versicherungssumme auf Grundlage der tatsächlichen Betriebskosten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →