Psychiater, die als Geschäftsführer einer Praxis-GmbH, eines psychiatrischen MVZ oder einer Tagesklinik tätig sind, sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da sie bei Managementfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.
Hintergrund
Psychiatrische Einrichtungen, insbesondere Tageskliniken und MVZ, müssen strenge Datenschutzvorschriften einhalten, da psychiatrische Daten besonders schützenswert sind. Geschäftsführer verantworten zudem Personalentscheidungen, Qualitätssicherung und die Einhaltung des Psychisch-Kranken-Gesetzes. Datenschutzverstöße oder Organisationsmängel können Schadensersatzforderungen von Mitgesellschaftern, Patienten oder der Gesellschaft auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr- und Ersatzkosten.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Psychiater ohne Organ- oder Leitungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Einzelpraxis-Inhaber haften ohnehin persönlich.
Ärzteversichert berät Psychiater in Führungspositionen zur passenden D&O-Deckung unter Berücksichtigung der spezifischen Datenschutzrisiken.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →