Psychiater, die als Geschäftsführer einer Praxis-GmbH, eines psychiatrischen MVZ oder einer Tagesklinik tätig sind, sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da sie bei Managementfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften.

Hintergrund

Psychiatrische Einrichtungen – insbesondere Tageskliniken und MVZ – müssen strenge Datenschutzvorschriften einhalten, da psychiatrische Daten besonders schützenswert sind. Geschäftsführer verantworten zudem Personalentscheidungen, Qualitätssicherung und die Einhaltung des Psychisch-Kranken-Gesetzes. Datenschutzverstöße oder Organisationsmängel können Schadensersatzforderungen von Mitgesellschaftern, Patienten oder der Gesellschaft auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr- und Ersatzkosten.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Psychiater ohne Organ- oder Leitungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Einzelpraxis-Inhaber haften ohnehin persönlich.

Ärzteversichert berät Psychiater in Führungspositionen zur passenden D&O-Deckung unter Berücksichtigung der spezifischen Datenschutzrisiken.

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