Radiologen, die als Geschäftsführer einer Praxis-GmbH oder eines radiologischen MVZ tätig sind, sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da millionenschwere Geräteinvestitionen und komplexe Gesellschafterstrukturen besonders hohe persönliche Haftungsrisiken bei Managementfehlern bergen.

Hintergrund

Radiologische Praxen treffen Investitionsentscheidungen im Millionenbereich – MRT-Leasing, CT-Anschaffung, Praxisumbau für Strahlenschutz. Geschäftsführer verantworten diese Entscheidungen sowie die Einhaltung von Strahlenschutz- und Qualitätsvorgaben. Fehlinvestitionen, Vertragsverstöße oder Compliance-Mängel können Schadensersatzforderungen von Mitgesellschaftern oder der GmbH auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr- und Ersatzkosten und schützt das Privatvermögen.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Radiologen ohne Organ- oder Leitungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Einzelpraxis-Inhaber haften ohnehin persönlich.

Ärzteversichert berät Radiologen in Führungspositionen zur angemessenen D&O-Deckung unter Berücksichtigung der hohen Investitionsvolumina.

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