Niedergelassene Radiologen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und ihr überdurchschnittliches Einkommen bei Krankheit sofort wegfällt. Die Strahlenbelastung und die konzentrierte Befundungstätigkeit können langfristig gesundheitliche Folgen haben.

Hintergrund

Radiologen erzielen überdurchschnittliche Einkünfte, haben aber auch einen entsprechend hohen Lebensstandard. Das Krankentagegeld sollte den persönlichen Nettobedarf realistisch abbilden, während die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten übernimmt. Karenzzeiten von 14 bis 42 Tagen sind üblich. Bei Radiologen, die aufgrund der Strahlenschutzverordnung ein Tätigkeitsverbot erhalten, kann das Krankentagegeld ebenfalls relevant werden.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Radiologen erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. Ein zusätzliches Krankentagegeld kann die Nettoeinkommensdifferenz schließen, ist aber weniger dringend als für Selbstständige.

Ärzteversichert berechnet für Radiologen den optimalen Tagessatz und die passende Karenzzeit im Zusammenspiel mit der bestehenden Absicherung.

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