Radiologen mit Familienverantwortung oder hohen Geräteleasingverpflichtungen sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da die Kreditvolumina für radiologische Großgeräte oft im siebenstelligen Bereich liegen und die Hinterbliebenen diese Verbindlichkeiten im Todesfall tragen müssten.
Hintergrund
Radiologische Praxen erfordern Investitionen von einer bis mehreren Millionen Euro für MRT, CT und digitales Röntgen. Im Todesfall des Praxisinhabers müssen die Hinterbliebenen Leasingverträge und Kredite bedienen, während Praxiseinnahmen wegfallen. Eine Risikolebensversicherung mit Summen zwischen 1.000.000 und 2.000.000 € sichert Kreditrückzahlung und Familienunterhalt. In Gemeinschaftspraxen sollten Überkreuz-Versicherungen geprüft werden.
Wann gilt das nicht?
Radiologen ohne Familie und ohne nennenswerte Verbindlichkeiten haben keinen zwingenden Bedarf. Rein angestellte Radiologen ohne Praxisbeteiligung tragen kein Kreditrisiko.
Ärzteversichert berechnet für Radiologen die optimale Versicherungssumme unter Einbeziehung aller Leasing- und Kreditverträge.
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