Rechtsmediziner mit eigenem Institut oder Gutachterpraxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da Sektionsräume, toxikologische Labore und DNA-Analysegeräte bei Sachschäden durch Brand oder Wasserschaden ausfallen können und die Fixkosten weiterlaufen.

Hintergrund

Rechtsmedizinische Einrichtungen verfügen über spezialisierte Infrastruktur: Sektionssäle mit Absauganlage, Kühlräume, toxikologische Labore und forensische Analysegeräte. Ein Sachschaden kann den gesamten Betrieb wochenlang lahmlegen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die laufenden Kosten für Personal, Miete und Geräteleasing bis zur Wiederherstellung des Betriebs.

Wann gilt das nicht?

Die Mehrheit der Rechtsmediziner arbeitet an universitären Instituten oder in staatlichen Einrichtungen – hier liegt die Verantwortung beim Träger. Die Versicherung ist nur für selbstständige Rechtsmediziner mit eigener Infrastruktur relevant.

Ärzteversichert berät selbstständige Rechtsmediziner zur passenden Betriebsunterbrechungsversicherung, abgestimmt auf den Wert der forensischen Ausstattung.

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