Rechtsmediziner benötigen eine Cyber-Versicherung, da sie hochsensible forensische Daten – DNA-Profile, Sektionsbefunde und Gerichtsgutachten – digital verwalten, deren Kompromittierung strafrechtliche Ermittlungen gefährden und schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Hintergrund

Rechtsmedizinische Einrichtungen arbeiten mit Daten, die unmittelbar in Strafverfahren relevant sind. Ein Cyberangriff kann Beweisstücke kompromittieren, DNA-Analyseergebnisse verfälschen oder Gutachten unbrauchbar machen. Die Cyber-Versicherung übernimmt Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Rechtsberatung. Aufgrund der besonderen Sensibilität der Daten sind Deckungssummen von 500.000 bis 1.000.000 € empfehlenswert.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner an universitären Instituten sind über die IT-Infrastruktur der Universität abgesichert. Für rein gutachterlich tätige Rechtsmediziner ohne eigene Laborinfrastruktur ist das Risiko geringer.

Ärzteversichert analysiert für rechtsmedizinische Einrichtungen die IT-Sicherheitslage und empfiehlt Cyber-Policen mit besonderem Fokus auf Datenintegrität.

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