Rechtsmediziner, die als Geschäftsführer einer forensischen GmbH oder als Leiter eines privaten rechtsmedizinischen Instituts tätig sind, sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da sie bei Managementfehlern persönlich mit ihrem Privatvermögen haften.

Hintergrund

Private rechtsmedizinische Institute und forensische Labore werden zunehmend als GmbH geführt. Geschäftsführer verantworten Qualitätssicherung, Akkreditierungsverfahren, Personalführung und die Einhaltung von Datenschutz- und Beweismittelsicherungsvorschriften. Fehler in diesen Bereichen können Schadensersatzansprüche von Auftraggebern, Mitgesellschaftern oder der Gesellschaft selbst auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt Abwehr- und Ersatzkosten.

Wann gilt das nicht?

An Universitäten angestellte Rechtsmediziner ohne Organfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Auch rein gutachterlich tätige Einzelpersonen ohne Gesellschaftsstruktur haften ohnehin persönlich.

Ärzteversichert berät Rechtsmediziner in Führungspositionen zur angemessenen D&O-Deckung.

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