Selbstständige Rechtsmediziner mit eigener Gutachterpraxis oder forensischem Institut benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und bei Erkrankung sofort Einkommenseinbußen erleiden. Die Tätigkeit am Sektions- und Untersuchungsplatz erfordert volle körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.

Hintergrund

Rechtsmediziner unterliegen besonderen Belastungen: der Umgang mit Verstorbenen, Gerichtsverhandlungen unter Druck und die Exposition gegenüber infektiösem Material. Das Krankentagegeld sichert bei Arbeitsunfähigkeit den persönlichen Lebensunterhalt. Karenzzeiten von 21 bis 42 Tagen sind üblich, der Tagessatz sollte das Nettoeinkommen realistisch abbilden.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner in Festanstellung an Universitäten oder staatlichen Instituten erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. Ein Krankentagegeld kann die Differenz schließen, ist aber weniger prioritär.

Ärzteversichert berechnet für selbstständige Rechtsmediziner den optimalen Tagessatz im Zusammenspiel mit der bestehenden Absicherung.

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