Selbstständige Rechtsmediziner mit eigenem Institut oder forensischer Gutachterpraxis benötigen eine Praxisausfallversicherung, da bei persönlichem Ausfall Gutachteraufträge nicht erfüllt werden können und die Fixkosten für Personal, Labor und Praxisräume weiterlaufen.
Hintergrund
Rechtsmedizinische Gutachten unterliegen häufig gerichtlich festgelegten Fristen. Bei Ausfall des Gutachters können diese nicht eingehalten werden, was zu Vertragsstrafen oder Auftragsverlust führen kann. Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach der Karenzzeit die laufenden Betriebskosten und ermöglicht die Beauftragung eines Vertretungsgutachters. Karenzzeiten von 14 bis 30 Tagen sind empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Die Mehrheit der Rechtsmediziner arbeitet an Universitäten oder in staatlichen Einrichtungen und trägt kein eigenes Betriebsrisiko. Die Versicherung ist nur für selbstständige Rechtsmediziner relevant.
Ärzteversichert unterstützt selbstständige Rechtsmediziner bei der Ermittlung der passenden Versicherungssumme und Karenzzeit.
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