Rechtsmediziner mit Unterhaltspflichten oder laufenden Krediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, um im Todesfall den Lebensunterhalt der Familie und die Tilgung offener Verbindlichkeiten sicherzustellen. Die Versicherungssumme sollte alle Schulden plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen abdecken.
Hintergrund
Selbstständige Rechtsmediziner mit eigenem Institut haben Investitionen in Laborausstattung und Infrastruktur getätigt. Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen diese Verbindlichkeiten tragen. Auch angestellte Rechtsmediziner mit Immobilienkredit und Familie sollten eine Risikolebensversicherung in Betracht ziehen. Typische Versicherungssummen liegen bei 400.000 bis 1.000.000 €.
Wann gilt das nicht?
Rechtsmediziner ohne Familienverantwortung und ohne relevante Schulden haben keinen dringenden Bedarf. Das Versorgungswerk bietet eine Hinterbliebenenrente als Grundabsicherung.
Ärzteversichert berechnet für Rechtsmediziner die passende Versicherungssumme und Laufzeit unter Berücksichtigung der individuellen Situation.
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