Rechtsmediziner sollten eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen, da sie beruflich mit infektiösem Leichenmaterial, scharfen Sektionsinstrumenten und potenziell kontaminierten Asservaten arbeiten und die gesetzliche Unfallversicherung Freizeitunfälle nicht abdeckt.

Hintergrund

Bei Sektionen und Leichenöffnungen besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Schnitte sowie ein Infektionsrisiko durch Kontakt mit Blut und Gewebe. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle, nicht die rund 70 % der Unfälle in der Freizeit. Eine private Unfallversicherung mit Grundsumme ab 100.000 € und Progression von 350 % bietet bei dauerhafter Invalidität eine Kapitalleistung.

Wann gilt das nicht?

Rechtsmediziner mit umfassender BU-Versicherung und ausreichenden Rücklagen können die Unfallversicherung als nachrangig betrachten. Sie ersetzt keine BU-Absicherung, da sie nur bei Unfällen leistet.

Ärzteversichert prüft für Rechtsmediziner, ob die Unfallversicherung angesichts der berufsspezifischen Expositionsrisiken einen echten Mehrwert bietet.

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