Sportmediziner mit eigener Praxis sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da sportmedizinische Praxen auf Diagnostikgeräte wie Laufbandergometrie, Spiroergometrie und Ultraschall sowie Therapiegeräte für Rehabilitation angewiesen sind. Ein Sachschaden kann den Betrieb wochenlang lahmlegen.

Hintergrund

Sportmedizinische Praxen verfügen häufig über Leistungsdiagnostik-Labore und Therapieräume mit Geräten im Wert von 100.000–300.000 €. Fällt diese Infrastruktur durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch aus, können Leistungsdiagnostiken nicht durchgeführt und Sportler nicht betreut werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt die laufenden Fixkosten bis zur Wiederherstellung des Praxisbetriebs.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Sportmediziner in Kliniken oder Olympiastützpunkten tragen kein eigenes Betriebsrisiko. Für mobil tätige Sportmediziner ohne eigene Praxisinfrastruktur ist die Versicherung weniger relevant.

Ärzteversichert ermittelt für sportmedizinische Praxen die passende Versicherungssumme auf Basis des Gerätewertes und der Betriebskosten.

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