Niedergelassene Sportmediziner benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und bei Krankheit sofort Einkommensverluste erleiden. Die körperlich aktive Tätigkeit – Untersuchungen, manuelle Therapie, Betreuung bei Sportveranstaltungen – erfordert volle körperliche Fitness.

Hintergrund

Sportmediziner sind häufig selbst sportlich aktiv und können sich bei eigenen sportlichen Aktivitäten verletzen. Zudem erfordert die Betreuung von Sportlern bei Wettkämpfen und Trainingscamps körperliche Belastbarkeit. Das Krankentagegeld sichert den persönlichen Lebensunterhalt ab der Karenzzeit, üblicherweise 21 bis 42 Tage. Die Praxisausfallversicherung ergänzt dies durch Übernahme der Betriebskosten.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Sportmediziner erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. Ein Krankentagegeld kann die Nettoeinkommensdifferenz schließen, ist aber weniger dringend als für Selbstständige.

Ärzteversichert berechnet für Sportmediziner den optimalen Tagessatz und die passende Karenzzeit im Zusammenspiel mit der bestehenden Absicherung.

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