Unfallchirurgen mit eigener Praxis oder ambulantem OP-Zentrum sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da chirurgische Instrumente, Röntgengeräte und OP-Ausstattung im Wert von mehreren Hunderttausend Euro bei einem Sachschaden ausfallen können und die hohen Fixkosten weiterlaufen.
Hintergrund
Unfallchirurgische Praxen mit ambulantem Operieren verfügen über OP-Säle, Sterilisationseinheiten und bildgebende Diagnostik. Fällt diese Infrastruktur durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch aus, können keine Operationen durchgeführt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Miete, Personalkosten, Leasingraten und entgangenen Gewinn bis zur Wiederherstellung. Monatliche Fixkosten von 30.000–60.000 € sind typisch.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Unfallchirurgen in Kliniken tragen kein eigenes Betriebsrisiko. Für rein konservativ tätige Praxen ohne OP-Ausstattung ist das Risiko geringer.
Ärzteversichert ermittelt für unfallchirurgische Praxen die passende Versicherungssumme auf Basis des Ausstattungswertes und der monatlichen Betriebskosten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →