Niedergelassene Unfallchirurgen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Lohnfortzahlungsanspruch haben und bei Krankheit sofort Einkommensverluste erleiden. Die körperlich anspruchsvolle operative Tätigkeit kann bei eigenen Verletzungen oder Erkrankungen zu längeren Ausfallzeiten führen.
Hintergrund
Unfallchirurgen operieren unter hoher physischer Belastung – Osteosynthesen, Gelenkrekonstruktionen und Frakturversorgung erfordern Kraft und Feinmotorik. Bereits eine Handverletzung kann wochenlange Arbeitsunfähigkeit bedeuten. Das Krankentagegeld sichert in dieser Zeit den persönlichen Lebensunterhalt, während die Praxisausfallversicherung die Betriebskosten übernimmt. Karenzzeiten von 14 bis 42 Tagen und ein Tagessatz, der dem persönlichen Nettoeinkommen entspricht, sind empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Unfallchirurgen erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Ein zusätzliches Krankentagegeld kann die Einkommenslücke schließen, ist aber weniger dringend als für Selbstständige.
Ärzteversichert berechnet für Unfallchirurgen den optimalen Tagessatz im Zusammenspiel mit der bestehenden Absicherung.
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