Unfallchirurgen mit eigener Praxis oder ambulantem OP-Zentrum benötigen eine Praxisausfallversicherung, da die hohen Fixkosten für OP-Personal, Geräte-Leasing und Praxisräume bei krankheitsbedingtem Ausfall weiterlaufen und qualifizierte Vertretungen in der operativen Unfallchirurgie schwer verfügbar sind.
Hintergrund
Unfallchirurgische Praxen mit ambulantem Operieren haben monatliche Fixkosten von typischerweise 30.000–60.000 €. Geplante Operationen müssen bei Ausfall des Chirurgen abgesagt oder verschoben werden, was neben den Fixkosten auch den Umsatz erheblich belastet. Die Praxisausfallversicherung übernimmt nach der Karenzzeit die Betriebskosten. Angesichts der hohen Fixkosten sollte die Karenzzeit möglichst kurz sein – idealerweise 14 Tage.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Unfallchirurgen in Kliniken tragen kein eigenes Betriebsrisiko. In größeren Gemeinschaftspraxen mit mehreren Operateuren kann das Vertretungsrisiko gemildert sein.
Ärzteversichert erstellt für unfallchirurgische Praxen eine detaillierte Fixkostenanalyse und empfiehlt die passende Versicherungssumme.
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