Unfallchirurgen mit Unterhaltspflichten oder laufenden Praxiskrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da im Todesfall erhebliche Kreditverbindlichkeiten für OP-Ausstattung und Praxisräume bestehen bleiben und die Familie den Einkommensverlust kompensieren muss.
Hintergrund
Niedergelassene Unfallchirurgen investieren oft sechsstellige Summen in OP-Technik, Implantatlager und Praxisausstattung. Diese Investitionen werden kreditfinanziert. Eine Risikolebensversicherung mit Summen zwischen 500.000 und 1.200.000 € stellt sicher, dass Hinterbliebene weder Kreditschulden tragen noch ihren Lebensstandard drastisch einschränken müssen. Die Laufzeit sollte sich an der längsten Kreditlaufzeit oder dem Alter der Kinder orientieren.
Wann gilt das nicht?
Unfallchirurgen ohne Familie und ohne relevante Schulden haben keinen dringenden Bedarf. In Gemeinschaftspraxen sollten Überkreuz-Versicherungen geprüft werden.
Ärzteversichert berechnet für Unfallchirurgen die optimale Versicherungssumme unter Einbeziehung aller Verbindlichkeiten und Familienverhältnisse.
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