Unfallchirurgen sollten eine private Unfallversicherung besonders sorgfältig prüfen, da sie existenziell auf die Funktionsfähigkeit ihrer Hände angewiesen sind und bereits ein banaler Freizeitunfall – etwa ein Sturz beim Skifahren – die Operationsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen kann.
Hintergrund
Unfallchirurgen benötigen für Osteosynthesen, Gelenkrekonstruktionen und mikrochirurgische Eingriffe exzellente Feinmotorik und Griffkraft. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeitsunfälle, nicht die rund 70 % der Unfälle, die in der Freizeit passieren. Eine private Unfallversicherung mit Grundsumme ab 150.000 € und hoher Progression bietet bei Invalidität eine sofortige Kapitalleistung. Eine verbesserte Gliedertaxe mit höherer Bewertung von Hand- und Fingerverletzungen ist besonders empfehlenswert.
Wann gilt das nicht?
Unfallchirurgen mit umfassender BU-Versicherung und ausreichendem Vermögen können die Unfallversicherung als ergänzend einstufen. Sie leistet nur bei Unfällen, nicht bei Erkrankungen.
Ärzteversichert empfiehlt Unfallchirurgen Unfallpolicen mit angepasster Gliedertaxe und prüft die Gesamtabsicherung auf Lücken.
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