Urologen, die als Geschäftsführer einer Praxis-GmbH oder eines MVZ tätig sind, sollten eine D&O-Versicherung abschließen, da sie bei unternehmerischen Fehlentscheidungen persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Investitionen in OP-Ausstattung und Endoskopie bergen erhebliche Managementrisiken.

Hintergrund

In urologischen Gemeinschaftspraxen und MVZ-Strukturen verantworten Geschäftsführer Investitionsentscheidungen, Personalführung und die Einhaltung von Hygiene- und Qualitätsstandards. Fehlerhafte Abrechnungen, Compliance-Verstöße oder wirtschaftliche Fehleinschätzungen bei Geräte-Investitionen können Schadensersatzforderungen von Mitgesellschaftern oder der Gesellschaft auslösen. Die D&O-Versicherung übernimmt die Abwehr- und Ersatzkosten.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Urologen ohne Organ- oder Leitungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung. Einzelpraxis-Inhaber ohne GmbH-Struktur haften ohnehin persönlich.

Ärzteversichert berät Urologen in Führungspositionen zur passenden D&O-Deckung unter Berücksichtigung der Praxisstruktur.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →