Zahnärzte mit eigener Praxis benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da Zahnarztpraxen auf teure Behandlungseinheiten, digitale Röntgensysteme, CAD/CAM-Fräsen und Autoklaven angewiesen sind, deren Ausfall durch Sachschäden den gesamten Praxisbetrieb lahmlegen kann.
Hintergrund
Zahnarztpraxen haben Geräteausstattungen im Wert von 200.000 bis über 500.000 € – je nach Spezialisierung. Fällt durch Brand, Wasserschaden oder Einbruch zentrale Ausstattung aus, können keine Behandlungen durchgeführt werden, während Miete, Personalkosten und Laboraufträge weiterlaufen. Eine moderne Zahnarztpraxis hat monatliche Fixkosten von 20.000–50.000 €. Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt diese Kosten und den entgangenen Gewinn.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Zahnärzte in Praxen oder MVZ tragen kein eigenes Betriebsrisiko. In Gemeinschaftspraxen mit redundanten Behandlungseinheiten ist das Risiko eines Totalausfalls geringer.
Ärzteversichert ermittelt für Zahnarztpraxen die passende Versicherungssumme auf Basis des Gerätewertes und der monatlichen Betriebskosten.
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