Niedergelassene Zahnärzte sollten eine Krankentagegeldversicherung abschließen, da sie bei längerer Krankheit kein Gehalt vom Arbeitgeber erhalten und die Praxiskosten weiterlaufen. Die Versicherung sichert das Einkommen ab dem vereinbarten Karenztag – üblicherweise ab dem 22. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Hintergrund
Zahnärztliche Behandlungen erfordern hohe Feinmotorik und Konzentration. Bereits kurze Ausfälle durch Handverletzungen, Rückenprobleme oder Infektionen können die Berufsausübung unmöglich machen. Für privat versicherte Zahnärzte empfiehlt sich ein Krankentagegeld, das mindestens 80 % des Nettoeinkommens abdeckt. Die Karenzzeit sollte auf die individuellen Rücklagen und die Praxisausfallversicherung abgestimmt sein. Typische Beiträge liegen bei 80–200 € monatlich, abhängig von Alter und Absicherungshöhe.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Zahnärzte erhalten in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach greift das gesetzliche Krankengeld (GKV) oder das private Krankentagegeld (PKV). Der Bedarf ist hier geringer, aber eine Ergänzung kann dennoch sinnvoll sein, wenn das Krankengeld nicht das gewohnte Nettoeinkommen erreicht.
Ärzteversichert hilft Zahnärzten, die optimale Karenzzeit und Absicherungshöhe zu ermitteln und Tarife verschiedener Anbieter gezielt zu vergleichen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →