Niedergelassene Zahnärzte benötigen eine Praxisausfallversicherung, um bei krankheitsbedingtem Ausfall die laufenden Fixkosten wie Miete, Personalgehälter und Leasingraten abzudecken. Gerade in Einzelpraxen ohne Vertretungsmöglichkeit ist das finanzielle Risiko bei längerem Ausfall existenzbedrohend.

Hintergrund

Zahnarztpraxen haben typischerweise hohe monatliche Fixkosten zwischen 15.000 und 40.000 €. Fällt der Behandler aus, sinken die Einnahmen sofort auf null, während die Kosten weiterlaufen. Die Praxisausfallversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Betriebskosten. Üblich ist eine Karenzzeit von 14 bis 30 Tagen. Die Versicherungssumme sollte die tatsächlichen Fixkosten plus entgangenen Gewinn realistisch widerspiegeln.

Wann gilt das nicht?

In Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) oder größeren Praxen mit mehreren Behandlern können Kollegen den Ausfall teilweise kompensieren. Hier kann die Absicherung geringer ausfallen. Angestellte Zahnärzte ohne eigene Praxis benötigen keine Praxisausfallversicherung, da sie keine Betriebskosten tragen.

Ärzteversichert analysiert die individuelle Kostenstruktur von Zahnarztpraxen und empfiehlt passende Praxisausfallversicherungen mit optimaler Karenzzeit und Deckungssumme.

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