Zahnärzte mit Familie oder Praxisdarlehen sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, um Hinterbliebene finanziell abzusichern und offene Kreditverpflichtungen zu decken. Besonders bei Praxisgründungen mit hohen Investitionen ist diese Absicherung unverzichtbar.
Hintergrund
Eine Zahnarztpraxis erfordert oft Investitionen von 300.000 bis 600.000 €. Stirbt der Praxisinhaber, bleiben die Darlehensschulden bestehen und belasten die Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung sollte mindestens die offenen Kreditverbindlichkeiten plus das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens abdecken. Zahnärzte profitieren als Akademiker häufig von günstigen Beiträgen – typisch sind 20–50 € monatlich für eine Absicherung von 500.000 €. Die Laufzeit sollte sich an der Kreditlaufzeit oder dem Alter der Kinder orientieren.
Wann gilt das nicht?
Alleinstehende Zahnärzte ohne Unterhaltsverpflichtungen und ohne laufende Praxiskredite haben einen deutlich geringeren Bedarf. Auch bei ausreichendem Vermögen oder bereits abgezahlter Praxis kann auf eine Risikolebensversicherung verzichtet werden. Eine Überkreuz-Absicherung in einer BAG ist hingegen auch ohne Familie sinnvoll.
Ärzteversichert unterstützt Zahnärzte bei der Berechnung der optimalen Versicherungssumme und vergleicht Tarife, die auf die besonderen Bedürfnisse von Praxisinhabern zugeschnitten sind.
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