Zahnärzte benötigen eine Rechtsschutzversicherung mit speziellem Berufsrechtsschutz, da Standard-Rechtsschutzpolicen berufsrechtliche Verfahren vor der Zahnärztekammer, Streitigkeiten mit der KZV oder Behandlungsfehlervorwürfe häufig nicht abdecken. Ein auf Heilberufe zugeschnittener Tarif schließt diese Lücken.
Hintergrund
Zahnärztliche Tätigkeiten bergen spezifische Rechtsrisiken: Patientenbeschwerden wegen Zahnersatz oder Implantaten, Honorarstreitigkeiten mit der KZV, arbeitsrechtliche Konflikte mit Praxispersonal oder Vertragsstreitigkeiten bei Praxisübernahmen. Eine Rechtsschutzversicherung für Zahnärzte sollte Berufs-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standesrecht sowie Vertrags- und Sachenrecht für die Praxis umfassen. Empfehlenswerte Deckungssummen liegen bei mindestens 500.000 € je Rechtsfall.
Wann gilt das nicht?
Eine private Standard-Rechtsschutzversicherung reicht aus, wenn ein Zahnarzt ausschließlich angestellt arbeitet und keine eigene Praxis betreibt. Für rein private Rechtsstreitigkeiten ohne Berufsbezug genügt ebenfalls der reguläre Privat-Rechtsschutz.
Ärzteversichert vergleicht Rechtsschutzversicherungen mit speziellem Heilberufe-Baustein und berät Zahnärzte zur passenden Deckung für ihre individuelle Praxissituation.
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