Zahnärzte sollten eine private Unfallversicherung abschließen, da rund 70 % aller Unfälle in der Freizeit geschehen und die gesetzliche Unfallversicherung dort nicht greift. Besonders Handverletzungen können für Zahnärzte das berufliche Aus bedeuten.

Hintergrund

Zahnärztliche Arbeit erfordert höchste Feinmotorik. Eine Handverletzung durch einen Freizeitunfall – etwa beim Sport oder Heimwerken – kann dazu führen, dass präzise Behandlungen nicht mehr möglich sind. Die private Unfallversicherung leistet eine Einmalzahlung (Invaliditätsleistung) oder eine monatliche Unfallrente, unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat passiert. Für Zahnärzte empfiehlt sich eine Grundsumme von mindestens 200.000 € mit Progression (z. B. 350 %) sowie ein Baustein für Handverletzungen mit erhöhter Gliedertaxe.

Wann gilt das nicht?

Wer bereits über eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt und genügend Kapitalreserven hat, kann auf eine zusätzliche Unfallversicherung verzichten. Die BU deckt allerdings nur die Einkommensabsicherung, nicht die Einmalleistung bei dauerhafter Invalidität.

Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten Tarife mit spezieller Gliedertaxe für Feinmotorik-Berufe und unterstützt bei der optimalen Abstimmung von Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →