Angestellte Ärzte sollten trotz der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen, da bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein persönlicher Regress droht. Bereits ein einzelner Behandlungsfehler kann Schadenersatzforderungen in sechsstelliger Höhe auslösen.
Hintergrund
Der Arbeitgeber haftet zwar grundsätzlich über seine Betriebshaftpflicht gegenüber dem Patienten. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Klinikträger den angestellten Arzt jedoch in Regress nehmen. Zudem deckt die Arbeitgeberhaftpflicht häufig keine Nebentätigkeiten wie Notarztdienste, Vertretungen in anderen Praxen oder gutachterliche Tätigkeiten ab. Eine eigene Berufshaftpflicht für angestellte Ärzte kostet je nach Fachrichtung zwischen 50 und 300 € jährlich – ein geringer Betrag im Verhältnis zum Haftungsrisiko.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich im Rahmen ihres Arbeitsvertrags tätig sind und keinerlei Nebentätigkeiten ausüben, sind über den Arbeitgeber grundversichert. Das Regressrisiko bei grober Fahrlässigkeit besteht dennoch, weshalb die Empfehlung für eine eigene Police auch hier gilt.
Ärzteversichert berät angestellte Ärzte zur passenden Deckungssumme und prüft, ob Nebentätigkeiten im bestehenden Versicherungsschutz enthalten sind.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →