Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht für angestellte Ärzte nicht aus, da sie maximal rund 40 % des letzten Bruttoeinkommens ersetzt und zudem eine Verweisung auf jede andere Tätigkeit vorsieht. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist daher unverzichtbar.
Hintergrund
Die volle Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn der Versicherte weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Für Ärzte bedeutet das: Wer zwar nicht mehr operieren, aber theoretisch noch beraten kann, erhält möglicherweise keine oder nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die BU hingegen leistet, wenn der konkret ausgeübte Arztberuf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Ärzte im Versorgungswerk erhalten statt der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente eine Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks – diese ist häufig besser, deckt aber selten mehr als 60–70 % des Einkommens ab.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die Mitglied in einem Versorgungswerk mit sehr guter Berufsunfähigkeitsrente sind und über ausreichend Vermögen verfügen, können den Bedarf einer zusätzlichen privaten BU geringer einschätzen. Eine individuelle Versorgungslückenanalyse ist dennoch empfehlenswert.
Ärzteversichert erstellt für angestellte Ärzte eine detaillierte Versorgungslückenanalyse und vergleicht BU-Tarife mit besonderen Ärztekonditionen.
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