Angestellte Ärzte sollten unbedingt eine private Haftpflichtversicherung besitzen, da sie bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Privatleben unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Die berufliche Haftpflicht des Arbeitgebers deckt nur dienstliche Tätigkeiten ab.
Hintergrund
Die Privathaftpflicht ist für jeden Arzt eine der wichtigsten Basisversicherungen. Sie schützt vor Schadenersatzforderungen im privaten Bereich und wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz). Empfehlenswert ist eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden. Die Kosten liegen bei 60–120 € jährlich für einen Single-Tarif. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob Erste-Hilfe-Leistungen außerhalb des Dienstes mitversichert sind – für Ärzte ein wichtiger Baustein.
Wann gilt das nicht?
Es gibt keinen Fall, in dem eine private Haftpflichtversicherung überflüssig wäre. Selbst bei geringem Vermögen kann eine Schadenersatzforderung zu jahrelangen Pfändungen führen. Die private Haftpflicht zählt zu den absoluten Pflichtversicherungen.
Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten Haftpflichtversicherungen mit Erst-Hilfe-Baustein und berät zur optimalen Deckungssumme und Tarifgestaltung.
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