Angestellte Ärzte in der PKV sollten ein Krankentagegeld vereinbaren, da nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung kein gesetzliches Krankengeld gezahlt wird. Ohne Krankentagegeld entsteht ab der siebten Woche eine vollständige Einkommenslücke.

Hintergrund

Privat versicherte Angestellte erhalten nach der Lohnfortzahlung kein Krankengeld von der GKV. Das Krankentagegeld springt genau in diese Lücke ein. Die Absicherungshöhe sollte dem Nettoeinkommen abzüglich der PKV-Beiträge entsprechen, da der Arbeitgeberzuschuss bei Krankheit entfällt. Für GKV-versicherte Ärzte besteht zwar ein Krankengeldanspruch, dieser beträgt jedoch nur 70 % des Bruttoeinkommens (maximal 90 % des Nettos) und ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt – bei Oberarzt- oder Chefarztgehältern entsteht eine erhebliche Differenz.

Wann gilt das nicht?

GKV-versicherte angestellte Ärzte mit Gehältern unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze sind durch das gesetzliche Krankengeld grundversichert. Bei hohen Rücklagen oder wenn der Partner über ausreichendes Einkommen verfügt, kann der Bedarf geringer ausfallen.

Ärzteversichert berechnet die individuelle Versorgungslücke bei Arbeitsunfähigkeit und findet den passenden Krankentagegeld-Tarif für angestellte Ärzte.

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