Angestellte Ärzte profitieren von einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechts- und Berufsrechtsschutz, da Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Streitigkeiten um Dienstverträge schnell Anwalts- und Gerichtskosten von 5.000–15.000 € verursachen können. Auch Disziplinarverfahren der Ärztekammer gehören zu den relevanten Risiken.

Hintergrund

Der Arbeitsrechtsschutz ist für angestellte Ärzte der wichtigste Baustein: Er deckt Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über Gehalt, Überstunden, Zeugnis oder Kündigung ab. Ergänzend empfiehlt sich ein Berufsrechtsschutz, der strafrechtliche Ermittlungsverfahren (z. B. Verdacht auf Körperverletzung bei Behandlungsfehlern) und berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer einschließt. Die Wartezeit beträgt bei den meisten Anbietern drei Monate – daher sollte der Abschluss nicht auf akute Konflikte hin erfolgen.

Wann gilt das nicht?

Wer über ausreichend finanzielle Mittel für Rechtsstreitigkeiten verfügt und ein stabiles Arbeitsverhältnis hat, kann das Risiko selbst tragen. Privat-Rechtsschutz ohne Arbeitsrechts-Baustein reicht jedoch für angestellte Ärzte nicht aus.

Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten Rechtsschutzversicherungen mit speziellem Heilberufe-Baustein und prüft, ob der Arbeitsrechtsschutz inkludiert ist.

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