Angestellte Ärzte mit Familie oder laufenden Krediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, um Hinterbliebene im Todesfall finanziell abzusichern. Die Versorgungswerksrente für Witwen und Waisen reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Hintergrund
Das Versorgungswerk zahlt im Todesfall eine Witwen-/Witwerrente von typischerweise 60 % der Anwartschaft und Waisenrente von 10–20 %. Bei einem angestellten Arzt mit einem Nettoeinkommen von 5.000 € monatlich kann die Versorgungslücke für die Familie erheblich sein. Die Risikolebensversicherung sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens betragen. Ärzte profitieren als Nichtraucher und Akademiker häufig von besonders günstigen Beiträgen – ab ca. 10 € monatlich für 300.000 € Versicherungssumme bei jungem Eintrittsalter.
Wann gilt das nicht?
Alleinstehende Ärzte ohne Unterhaltsverpflichtungen und ohne Immobilienkredite benötigen keine Risikolebensversicherung. Auch bei ausreichendem Vermögen, das die Familie absichert, kann darauf verzichtet werden.
Ärzteversichert berechnet die individuelle Absicherungshöhe für angestellte Ärzte und vergleicht Risikolebensversicherungen mit Ärztekonditionen.
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