Angestellte Ärzte profitieren von einer privaten Unfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich Arbeitsunfälle und Wegeunfälle abdeckt – rund 70 % aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Gerade für Ärzte, deren Beruf manuelle Geschicklichkeit erfordert, ist die Absicherung bei Freizeitunfällen essenziell.
Hintergrund
Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität eine Einmalleistung oder Unfallrente – unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat geschah. Für angestellte Ärzte empfiehlt sich eine Grundsumme von mindestens 150.000 € mit Progression (z. B. 300–500 %). Wichtig ist eine verbesserte Gliedertaxe, die den Verlust von Fingern oder Handgelenk höher bewertet als in Standardtarifen. Die Beiträge liegen typischerweise bei 15–40 € monatlich.
Wann gilt das nicht?
Wer bereits über eine leistungsstarke BU-Versicherung und ausreichend Kapitalreserven verfügt, kann auf eine zusätzliche Unfallversicherung verzichten. Die BU sichert allerdings nur das Einkommen, nicht die Einmalzahlung bei Invalidität.
Ärzteversichert vergleicht Unfallversicherungen mit verbesserten Gliedertaxen für Ärzte und stimmt die Absicherung auf die bestehende BU ab.
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