Ab 2026 passen mehrere PKV-Anbieter ihre Sehhilfe-Erstattungen an: Einige Tarife erhöhen die Budgets für Brillen und Kontaktlinsen, während andere Versicherer strengere Erstattungsgrenzen oder längere Wartefristen für Kontaktlinsen einführen. Ärzte sollten ihre aktuellen Tarifbedingungen prüfen.

Hintergrund

Die PKV-Erstattung für Sehhilfen variiert erheblich je nach Tarif und Versicherer. Typisch sind Erstattungen von 200–800 € pro Brille oder Kontaktlinsenversorgung alle zwei bis drei Jahre. Einige Versicherer unterscheiden zwischen medizinisch notwendigen Kontaktlinsen (z. B. bei Keratokonus) und Komfort-Kontaktlinsen. Im Zuge der Beitragsanpassungen 2026 verändern mehrere Anbieter die Erstattungsintervalle oder führen prozentuale Selbstbehalte ein. Positiv: Vereinzelte Tarife erweitern die Leistungen um Laseroperationen (LASIK/SMILE) als Alternative zu Sehhilfen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte, deren Tarif bereits eine großzügige Sehhilfe-Erstattung ohne zeitliche Begrenzung bietet, sind von den Änderungen nicht betroffen. Auch Bestandstarife mit festgeschriebenen Leistungen bleiben unverändert, sofern kein Tarifwechsel erfolgt.

Ärzteversichert prüft für Ärzte die konkreten Sehhilfe-Leistungen in ihrem PKV-Tarif und zeigt Optimierungsmöglichkeiten durch einen internen Tarifwechsel auf.

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