Ab 2026 passen mehrere PKV-Anbieter ihre Sehhilfe-Erstattungen an: Einige Tarife erhöhen die Budgets für Brillen und Kontaktlinsen, während andere Versicherer strengere Erstattungsgrenzen oder längere Wartefristen für Kontaktlinsen einführen. Ärzte sollten ihre aktuellen Tarifbedingungen prüfen.
Hintergrund
Die PKV-Erstattung für Sehhilfen variiert erheblich je nach Tarif und Versicherer. Typisch sind Erstattungen von 200–800 € pro Brille oder Kontaktlinsenversorgung alle zwei bis drei Jahre. Einige Versicherer unterscheiden zwischen medizinisch notwendigen Kontaktlinsen (z. B. bei Keratokonus) und Komfort-Kontaktlinsen. Im Zuge der Beitragsanpassungen 2026 verändern mehrere Anbieter die Erstattungsintervalle oder führen prozentuale Selbstbehalte ein. Positiv: Vereinzelte Tarife erweitern die Leistungen um Laseroperationen (LASIK/SMILE) als Alternative zu Sehhilfen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, deren Tarif bereits eine großzügige Sehhilfe-Erstattung ohne zeitliche Begrenzung bietet, sind von den Änderungen nicht betroffen. Auch Bestandstarife mit festgeschriebenen Leistungen bleiben unverändert, sofern kein Tarifwechsel erfolgt.
Ärzteversichert prüft für Ärzte die konkreten Sehhilfe-Leistungen in ihrem PKV-Tarif und zeigt Optimierungsmöglichkeiten durch einen internen Tarifwechsel auf.
Brillen und Kontaktlinsen sind für viele Menschen notwendige Sehhilfen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur in engen Grenzen erstattet werden. Für Ärzte ist das Thema sowohl als Patient als auch in der Beratung ihrer Patienten relevant.
Hintergrund
Der gesetzliche Rahmen für Sehhilfen:
- GKV-Leistungen: Kinder bis 18 Jahre erhalten Sehhilfen vollständig erstattet. Erwachsene nur bei starker Sehschwäche (ab +/- 6 Dioptrien) oder besonderen Erkrankungen.
- Festbetragssystem: Für Kassenleistungen gilt ein Festbetrag. Teurere Modelle müssen selbst bezahlt werden.
- Zusatzversicherungen: Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif 50 bis 100 Prozent der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Anbieter: DKV, Allianz, Axa, Hallesche u.a.
- Privatpatienten (PKV): Je nach Tarif werden Sehhilfen vollständig oder teilweise erstattet. Hochwertige Gläser und Kontaktlinsen sind oft mitversichert.
Für Ärzte als Arbeitgeber: Bildschirmarbeitsbrillen für Praxispersonal müssen unter bestimmten Voraussetzungen vom Arbeitgeber bezahlt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Bildschirmarbeitsbrille als Arbeitgeber prüfen: Wenn Mitarbeiter Brillen für die Bildschirmarbeit benötigen, ist der Arbeitgeber nach der DGUV Vorschrift verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.
- Patientenberatung optimieren: Informieren Sie Ihre Patienten über GKV-Grenzen und empfehlen Sie bei Bedarf den Abschluss einer Sehhilfen-Zusatzversicherung.
- Als Privatpatient Tarif prüfen: Viele PKV-Tarife haben Begrenzungen für Sehhilfen. Prüfen Sie Ihren Tarif und ergänzen Sie ggf. durch einen Zusatzbaustein.
- Unabhängige Beratung: Ärzteversichert berät zu geeigneten Krankentagegeld- und Zusatzversicherungen und kennt die besten Tarife für Sehhilfen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Sehhilfen als Kassenleistung
- Stiftung Warentest: Brillenversicherung im Vergleich
- Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Leistungen
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