Die PKV-Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen ist stark tarifabhängig – erfahrene Ärzte empfehlen, Rechnungen strategisch einzureichen und das Erstattungsintervall des eigenen Tarifs genau zu kennen. In vielen Tarifen lohnt sich das Aufteilen von Brillenglas- und Fassungskosten auf separate Abrechnungszeiträume.
Hintergrund
Häufige Praxistipps von Ärzten: Zunächst die genauen Tarifbedingungen prüfen – manche Tarife erstatten Brillen und Kontaktlinsen aus getrennten Budgets. Wer Kontaktlinsen trägt und zusätzlich eine Brille benötigt, kann unter Umständen beides geltend machen. Wichtig ist die ärztliche Verordnung: Kontaktlinsen mit medizinischer Indikation (z. B. Astigmatismus über 2 Dioptrien) werden oft höher erstattet als Komfort-Kontaktlinsen. Auch hochwertige Gleitsichtgläser oder Bildschirmarbeitsplatzbrillen können über die PKV abgerechnet werden, wenn sie ärztlich verordnet sind.
Wann gilt das nicht?
Modebrillen ohne Korrektionsgläser, Sonnenbrillen ohne Sehstärke und rein kosmetische Kontaktlinsen werden von keinem PKV-Tarif erstattet. Auch bei Tarifen mit hohem Selbstbehalt kann die Erstattung nach Abzug des Eigenanteils minimal ausfallen.
Ärzteversichert unterstützt Ärzte dabei, ihre PKV-Sehhilfe-Leistungen optimal zu nutzen und bei Bedarf in einen Tarif mit besserer Erstattung zu wechseln.
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