Die PKV erstattet Brillen und Kontaktlinsen in der Regel deutlich besser als die GKV, die Sehhilfen für Erwachsene nur bei starker Sehbeeinträchtigung (ab 6 Dioptrien) bezuschusst. PKV-Tarife bieten hingegen Erstattungen von 200 bis 800 € je nach Tarifklasse und Abrechnungsintervall.
Hintergrund
Vorteile: Die PKV übernimmt oft hochwertige Gleitsichtgläser, Entspiegelungen und Kontaktlinsen – Leistungen, die in der GKV praktisch nicht erstattet werden. Viele Tarife erstatten zudem Laseroperationen anteilig. Die freie Optikerwahl und keine Budgetgrenzen pro Kassenrezept sind weitere Pluspunkte. Nachteile: Die Erstattung ist an Intervalle gebunden (alle 2–3 Jahre), Zwischenwechsel bei Sehstärkenänderungen werden nicht immer anerkannt. Einige Tarife haben niedrige Obergrenzen oder erstatten Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit. Komfortkontaktlinsen werden teilweise ausgeschlossen.
Wann gilt das nicht?
In Basis- oder Kompakttarifen der PKV kann die Sehhilfe-Erstattung ähnlich gering wie in der GKV ausfallen. Wer regelmäßig teure Gleitsichtbrillen benötigt, sollte die Tarifbedingungen genau vergleichen.
Ärzteversichert analysiert die Sehhilfe-Leistungen im bestehenden PKV-Tarif und zeigt Ärzten auf, ob ein interner Tarifwechsel bessere Erstattungen ermöglicht.
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