Ab 2026 verschärfen mehrere BU-Versicherer die Antragstellung für Ärzte: Erweiterte Gesundheitsfragen, längere Abfragezeiträume und die Möglichkeit zur Abfrage der elektronischen Patientenakte (ePA) verändern den Antragsprozess erheblich. Eine sorgfältige Vorbereitung der Gesundheitshistorie wird dadurch noch wichtiger.
Hintergrund
Die bisherige Praxis, Gesundheitsfragen auf die letzten fünf Jahre zu begrenzen, wird von einigen Anbietern auf sieben oder zehn Jahre ausgeweitet. Zudem nutzen erste Versicherer die Möglichkeit, Daten aus der ePA zu verifizieren. Für Ärzte bedeutet dies: Jede Arztbesuch-Dokumentation kann relevant werden. Vorerkrankungen, die bisher außerhalb des Abfragezeitraums lagen, könnten nun angabepflichtig sein. Die positive Entwicklung: Einige Versicherer bieten vereinfachte Anträge mit weniger Gesundheitsfragen für Ärzte unter 35 Jahren mit geringem Absicherungsbedarf an.
Wann gilt das nicht?
Bestandsverträge sind nicht betroffen – die neuen Regeln gelten nur für Neuanträge ab 2026. Ärzte mit bestehender BU müssen keine nachträglichen Gesundheitsangaben machen. Auch Nachversicherungsgarantien in laufenden Verträgen bleiben von den verschärften Antragsfragen unberührt.
Ärzteversichert begleitet Ärzte durch den BU-Antragsprozess und sorgt für eine vollständige, fehlerfreie Beantwortung der Gesundheitsfragen.
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