Ärzte berichten, dass bereits diagnostizierte Augenleiden wie Glaukom oder Keratokonus bei der BU-Antragstellung regelmäßig zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen – ein möglichst frühzeitiger Abschluss der BU vor Erstdiagnose ist daher entscheidend. Bereits Medizinstudierende sollten den Abschluss in Betracht ziehen.

Hintergrund

Erfahrungswerte zeigen: Leichte Myopie (bis -6 Dioptrien) wird von den meisten Versicherern problemlos akzeptiert. Ab -6 Dioptrien oder bei progressiver Verschlechterung verlangen Versicherer häufig augenärztliche Befundberichte. Glaukom, Netzhautablösungen oder Makuladegeneration führen in der Regel zu einem Ausschluss der Augen-BU. Tipp: Bei bestehender Diagnose mehrere Anbieter über anonyme Voranfragen parallel anfragen – die Bewertung variiert erheblich. Einige Versicherer akzeptieren ein behandeltes Glaukom mit Zuschlag, andere lehnen ab.

Wann gilt das nicht?

Bei vollständig korrigierten und stabilen Sehschwächen (Kurz-/Weitsichtigkeit ohne Progression) stellen die meisten Versicherer keine besonderen Bedingungen. Auch nach erfolgreicher Laser-OP (LASIK) normalisiert sich die Risikobewertung nach ein bis zwei Jahren.

Ärzteversichert führt bei Augenleiden anonyme Risikovoranfragen bei spezialisierten BU-Versicherern durch, um den bestmöglichen Schutz ohne unnötige Ausschlüsse zu sichern.

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