Ärzte berichten, dass bereits diagnostizierte Augenleiden wie Glaukom oder Keratokonus bei der BU-Antragstellung regelmäßig zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen, ein möglichst frühzeitiger Abschluss der BU vor Erstdiagnose ist daher entscheidend. Bereits Medizinstudierende sollten den Abschluss in Betracht ziehen.
Hintergrund
Erfahrungswerte zeigen: Leichte Myopie (bis -6 Dioptrien) wird von den meisten Versicherern problemlos akzeptiert. Ab -6 Dioptrien oder bei progressiver Verschlechterung verlangen Versicherer häufig augenärztliche Befundberichte. Glaukom, Netzhautablösungen oder Makuladegeneration führen in der Regel zu einem Ausschluss der Augen-BU. Tipp: Bei bestehender Diagnose mehrere Anbieter über anonyme Voranfragen parallel anfragen, die Bewertung variiert erheblich. Einige Versicherer akzeptieren ein behandeltes Glaukom mit Zuschlag, andere lehnen ab.
Wann gilt das nicht?
Bei vollständig korrigierten und stabilen Sehschwächen (Kurz-/Weitsichtigkeit ohne Progression) stellen die meisten Versicherer keine besonderen Bedingungen. Auch nach erfolgreicher Laser-OP (LASIK) normalisiert sich die Risikobewertung nach ein bis zwei Jahren.
Ärzteversichert führt bei Augenleiden anonyme Risikovoranfragen bei spezialisierten BU-Versicherern durch, um den bestmöglichen Schutz ohne unnötige Ausschlüsse zu sichern.
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