Eine BU-Versicherung mit Abdeckung von Augenleiden bietet Ärzten existenziellen Schutz, da Sehverlust in vielen Fachrichtungen zur Berufsunfähigkeit führt. Der Nachteil: Bei bestehenden Augenerkrankungen werden häufig Ausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart.

Hintergrund

Vorteile: Die BU leistet bei Berufsunfähigkeit durch Augenleiden eine monatliche Rente, die das Einkommen absichert. Für Chirurgen, Ophthalmologen und Radiologen ist die Sehfähigkeit berufsentscheidend – eine BU schützt die wirtschaftliche Existenz. Moderne Tarife mit Verzicht auf abstrakte Verweisung verhindern, dass der Versicherer auf eine Tätigkeit ohne hohe Sehanforderungen verweist. Nachteile: Bei vorbekannten Augenleiden können Versicherer Augenerkrankungen generell vom Schutz ausschließen, Risikozuschläge von 25–75 % auf den Beitrag erheben oder den Antrag ganz ablehnen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis verschlechtert sich mit fortschreitendem Alter.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte in primär beratenden oder administrativen Funktionen (z. B. MDK, Gesundheitsamt) ist die Sehfähigkeit weniger berufsentscheidend. Hier kann die BU auch ohne explizite Augenabsicherung ausreichend schützen.

Ärzteversichert analysiert das individuelle Augen-Risikoprofil und findet BU-Tarife mit optimaler Abdeckung für die jeweilige Fachrichtung.

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